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Baugenehmigungsverfahren ausnahmslos digital

| digitale Verwaltung ITeBAU

Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU sind Bauaufsichtsbehörden auch aus dem HomeOffice voll arbeitsfähig

Baugenehmigungen aus dem HomeOffice bearbeiten – die Digitalisierung schreitet auch im Bauwesen voran. Beim Kreis Offenbach wird das Baugenehmigungsverfahren seit Januar 2020 ausnahmslos digital durchgeführt und das mit großen Erfolg. Auch in Niedersachsen und NRW ist das virtuelle Bauamt ITeBAU erfolgreich im Einsatz und sichert die Arbeitsfähigkeit der Bauaufsichtsbehörden trotz Corona-Pandemie.

Die hessische Bauordnung hat die Weichen gestellt: Nach § 62 (5) der HBO kann die Bauaufsichtsbehörde bestimmen, dass ausschließlich das elektronische Verfahren zu nutzen ist. Eva-Maria Schumacher, Fachdienstleiterin bei der Bauaufsicht des Kreises Offenbach, freut sich, dass nach erfolgreicher Erprobungsphase Anfang des Jahres „der Schalter umgelegt werden konnte“ und Bauanträge nur noch digital angenommen und bearbeitet werden. Eine große Unterstützung waren dabei Tutorials und Trainingsvideos, die auf Anregung des Kreises Offenbach erstellt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt wurden. Der direkte Support der Antragsteller und beteiligten Fachdienststellen durch den Dienstleister ITEBO haben überdies dazu beigetragen, dass das Verfahren äußerst positiv angenommen wurde.

Ähnlich sieht es beim Landkreis Osnabrück aus. Hier ist die analoge Antragstellung (Papierantrag)zwar noch möglich, aber nach dem Leitsatz „digital first“ werden über 70 % der Bauanträge inzwischen digital gestellt, berichtet Arndt Hauschild, Fachdienstleiter Planen und Bauen beim Landkreis Osnabrück. „Durch Infoveranstaltungen, aktive Ansprache der Entwurfsverfassenden und das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gelungen, die Antragsteller vom Nutzen des digitalen Verfahrens zu überzeugen.“, so Hauschild. „Ein weiterer Vorteil besteht in der Verfahrenstransparenz. Bauherren und Architekten können den Verfahrensstand sowie die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden einsehen und entsprechend reagieren. So hat die Corona-Pandemie zu keinen Einschränkungen bei der Antragstellung und Bearbeitung der Bauanträge geführt, da auch eine Bearbeitung im Homeoffice möglich ist.“

Auf einen großen Erfahrungsschatz blickt auch Bernhard Bußwinkel, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionen beim Kreis Gütersloh, als einer der Pioniere bei der digitalen Bearbeitung von Bauanträgen zurück. „Im Baugenehmigungsverfahren sind wir seit 12 Jahren vollständig auf der digitalen Bauplattform ITeBAU unterwegs. Dabei sind wir kein digitaler Einzelkämpfer, sondern eine starke Region OWL (Ostwestfalen-Lippe) mit vielen innovativen Bauaufsichtsbehörden auf gleichem Niveau. Dieser gemeinsame Auftritt hat uns 2008 die Türen der beteiligten externen Behörden und der Architekten geöffnet.“ Insgesamt wurden beim Kreis Gütersloh bis Ende letzten Jahres bereits über 15.000 Bauanträge digital bearbeitet. Dass die Digitalisierung kein reiner Selbstzweck ist, verdeutlicht Bußwinkel an einem einfachen Beispiel: „Wenn man einem Architekten schreibt, dass an einer Stelle aus Brandschutzgründen kein Fenster möglich sei, dann kann er das am Computer direkt ‚zumauern‘ und in fünf Minuten ist der neue Plan hochgeladen und kann auf der Plattform weiterbearbeitet werden.“ Das stelle man sich mal in Papier vor, meint der Abteilungsleiter. „Und erhalte ich einen Anruf mit einer Frage zu einem Genehmigungsverfahren, kann ich sofort am Rechner den entsprechenden Vorgang öffnen und mir gemeinsam mit dem Anrufer die Pläne anschauen.“

Das virtuelle Bauamt ITeBAU ist überwiegend bei Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen, NRW und Hessen sowie bei einem Kunden in Baden-Württemberg im Einsatz. „Die aktuell hohe Nachfrage ergibt sich vor allem aus den Anforderungen des OZGs (Onlinezugangsgesetz, Anm. d. Red.) und wird zusätzlich durch die Corona-Pandemie verstärkt“, berichtet Gero Illemann, verantwortlicher Projektleiter bei der ITEBO-Unternehmensgruppe. „Uns geht es darum, nicht nur digitale Anträge anzunehmen, sondern insbesondere auch die digitale Weiterbearbeitung sicherzustellen. Wesentlicher Bestandteil des virtuellen Bauamtes ist eine internetbasierte Kollaborationsplattform, auf die alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten entsprechend ihrer Rechte zugreifen und so die Unterlagen bearbeiten können. Diese kann dann um verschiedene Module, z.B. die digitale Antragstellung nach dem OZG erweitert werden. Dabei sind wir nicht an unsere Lösung gebunden, sondern können auch die anderer Hersteller oder landesspezifische Entwicklungen auf der Basis von XBau 2.0 berücksichtigen“, erläutert Gero Illemann die ganzheitliche Digitalisierung des Baugenehmigungsprozesses. „Unser Ziel ist, den Kunden auf Basis unserer langjährigen Erfahrung bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsprozesses umfassend zu beraten und bei der Einführung zu unterstützen. Dazu gehören auch der sichere und hochverfügbare Betrieb sowie der Support für alle Beteiligten.“

ITeBAU erfüllt damit die Forderungen verschiedener Verbände zur Digitalisierung und Optimierung des Baugenehmigungsverfahrens. Die virtuelle Bauplattform ITeBAU ermöglicht durch die digitale Antragstellung und Bearbeitung eine effiziente Arbeitsweise und trägt so letztendlich auch zu einer Verkürzung des Genehmigungsprozesses bei. Unabhängig davon, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Büro, von unterwegs oder aus dem HomeOffice arbeiten. Gerade in Zeiten der Corana-Pandemie ein bedeutender Vorteil.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Gero Illemann:

Gero Illemann
Servicebereich Bürgermanagement
0541 9631-832
illemann@itebo.de

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Katharina Hässler

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