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Baulastauskünfte in Rüsselsheim jetzt online möglich

| ITeBAU digitale Verwaltung

Digitalisierung im Bauaufsichtswesen schreitet voran

Vom 2. September an stellt die Stadt Rüsselsheim am Main ein neues digitales Angebot zur Verfügung. Ab sofort können Auskünfte zu Baulasten auf Grundstücken in Rüsselsheim online abgefragt werden. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und Interessierte von auswärts können nach einer ersten Onlineregistrierung den Service über alle Grenzen hinweg 24 Stunden an allen Tagen nutzen. Und auch für die Bauaufsicht ist das ein Meilenstein im digitalen Zeitalter, denn es bietet sich eine neue Qualität der Aufgabenerledigung, womit ein wichtiger Schritt in die Digitalisierung des Bauaufsichtswesens getan wird. Bislang konnten die jeweiligen Interessierten ihre Anfragen nur im persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich stellen.

Nur wenige Bauaufsichtsbehörden nutzen hessenweit bislang das Auskunftsprogramm „Baulast-Online“, darunter die Landeshauptstadt Wiesbaden und Frankfurt am Main. Daher freut sich das Team der Rüsselsheimer Bauaufsicht, den Bürgerinnen und Bürgern diesen neuen Service bieten zu können. Denn in den vergangenen Jahren war ein immer größer werdendes Interesse an Baulastauskünften zu verzeichnen, die eine ganz erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für Bauwillige haben. Die Bauaufsicht ist sich daher sicher, durch das neue digitale Modul den Nachfrageinteressen aus dem Kreis der Immobilienwirtschaft, Notariate, Banken, Versicherungen, Behörden und Privatpersonen noch besser gerecht werden zu können.

Das Baulastenverzeichnis und die Möglichkeiten, auf dem eigenen Grundstück Baulasten eintragen zu lassen, sind in der Hessischen Bauordnung (HBO) in Paragraf 85 geregelt. Sie ermöglichen beispielsweise, baurechtliche Genehmigungshindernisse zu beseitigen, indem für ein Grundstück entsprechende Verpflichtungserklärungen zu Protokoll gegeben und in das Verzeichnis eingetragen werden. Dabei geht es beispielsweise um die Sicherung von Zufahrten und Zugängen zu Grundstücken und Gebäuden, um Kraftfahrzeugstellplätze oder die Wahrung eines erforderlichen Grenzabstands zu Nachbargebäuden. Sowohl bei privaten Wohnungsbauvorhaben als auch bei großen wirtschaftlich bedeutsamen Investitionen ist bereits während des Bauantragsverfahrens zu klären, wie die Situation bei dem jeweiligen Grundstück aussieht.

Die Online-Baulastauskunft ist ab dem 2. September über die Webseite der Stadt Rüsselsheim zu erreichen und dort in der rechten Navigationsleiste verlinkt. Sie kann dann auch unter https://bauaufsicht.ruesselsheim.de/Bauportal/index.php direkt angewählt werden. Unter den städtischen Dienstleistungen A bis Z ist die neue „Baulastenauskunft schriftlich oder online“ ebenfalls auf der Webseite aufgenommen.

Quelle: Stadt Rüsselsheim am Main

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