Weiter zum Inhalt

Besetzung der „internen Meldestelle (Hinweisgeberschutz)“

| Datenschutz

Neuer Service der ITEBO-Unternehmensgruppe

Ab sofort können wir zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) i. V. m. dem Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) einen neuen Service für die Besetzung der „internen Meldestelle (Hinweisgeberschutz)“ anbieten. 

Der Service ist folgendermaßen aufgebaut: Wir werden insofern die gesetzlich vorgeschriebene interne Meldestelle für Sie abbilden und mit zwei Ombudspersonen als Compliance-Case-Manager besetzen, die eingehende Meldungen gem. § 17 f. HinSchG prüfen, bewerten und - sich aus den Ergebnissen ableitende - erforderliche Maßnahmen einleiten. Der nach § 16 HinSchG einzurichtende Meldekanal wird in einem Modul unseres Datenschutz-Management-System Dataskydd integriert. Eine Besonderheit besteht hierbei darin, dass Meldungen durch Hinweisgeber in dem Meldekanal nicht nur anonym abgesetzt werden können, sondern auch die anschließende Kommunikation mit dem Hinweisgeber anonym möglich ist. 

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch ein Webinar am Donnerstag, den 29.02.2024 um 11 Uhr an. Weitere Infos dazu folgen demnächst. www.itebo.de/veranstaltungen 

Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen lassen können.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch ein Muster für das Verarbeitungsverzeichnis zur freien Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Gerald Leitke
0541 9631-138
vertrieb@itebo.de

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

Letzte Meldungen

|ECM als Digitalisierungsstrategie – Einführung von enaio® als DMS zur…
|ITEBO hat ein standardisiertes Vorgehen für den Einstieg in die Microsoft 365…
|Das erste OpenR@thaus in Thüringen ist live
|Das SAP-Team der ITEBO-Unternehmensgruppe springt mit einem spezialisierten…

Wie können wir Ihnen helfen?

Abonnieren Sie unseren Newsletter