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Dürfen Ton-, Video- und Fotoaufnahmen angefertigt und weitergegeben werden?

Aufnahmen der Kinder dürfen ausschließlich dann erfolgen, wenn die Zustimmung der Eltern vorliegt. Im Vorfeld, am besten direkt mit Aufnahme des Kindes in die Einrichtung, sollten die Informationspflichten erfüllt sowie ggfs. notwendige Einwilligungen eingeholt werden. ...

Aufnahmen der Kinder dürfen ausschließlich dann erfolgen, wenn die Zustimmung der Eltern vorliegt. Im Vorfeld, am besten direkt mit Aufnahme des Kindes in die Einrichtung, sollten die Informationspflichten erfüllt sowie ggfs. notwendige Einwilligungen eingeholt werden. Grundsätzlich sollte dabei zwischen den notwendigen Aufnahmen, für die keine Einwilligung erforderlich ist, z.B. zur Entwicklungsdokumentation, und den optionalen Aufnahmen, z.B. bei öffentlichen Festen, unterschieden werden.

Wenn eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen z.B. im Internet, der Presse oder für Werbematerialien geplant ist, sollte die Einwilligung möglichst konkret formuliert werden, um den Eltern eine gute Entscheidungsgrundlage zu geben. Es empfiehlt sich außerdem, Veranstaltungen so zu planen, dass grundsätzlich allen Kindern eine Teilnahme ermöglicht wird, gleichzeitig aber auch sichergestellt werden kann, dass von Kindern nicht ohne vorliegende Einwilligung Fotos angefertigt werden.

Die Zustimmung oder Verweigerung zu Ton-, Video- und Fotoaufnahme durch die Eltern darf zu keinen Vor- bzw. Nachteilen des Kindes und seiner Eltern führen.

Im Idealfall wird die Zustimmung der Eltern schriftlich dokumentiert. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Nicht vorhandene Zustimmungen müssen grundsätzlich als Ablehnung gewertet werden. (siehe Abschnitt Welche Daten der Minderjährigen und ihrer Erziehungspersonen dürfen erhoben und verarbeitet werden?)

 

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