Weiter zum Inhalt

Facebook Fanpage der Bundesregierung

Da die Bundesregierung dem vorstehend beschrieben Aufruf zur Abschaltung bisher nicht nachgekommen ist, ordnete der BfDI im Februar diesen Jahres die Einstellung des Betriebes der Facebook-Fanpage der Bundesregierung an. Insoweit hat der BfDI der Bundesregierung bis auf weiteres die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der betriebenen Facebook-Fanpage untersagt.

In Reaktion hierauf hat das Bundespresseamt zwischenzeitlich Klage gegen die Anordnung des BfDI vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Der stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung begründet dies mit der Pflicht der Bundesregierung, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu informieren und sich in diesem Rahmen an ihrer tatsächlichen Mediennutzung orientiert. Die Facebook-Fanpage der Bundesregierung darf zunächst bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung  weiter betrieben werden. Das Urteil sowie die potenzielle Einlegung von Rechtsmitteln bleiben insofern abzuwarten.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

Letzte Meldungen

|

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl laufen: In vielen Städten und…

|BundID-Postfach und OR-Postfach vereinen das Beste aus beiden Welten
|Neuer Rahmenvertrag sichert Konditionen und Lieferbarkeit für iPads für…
|Sonderausgabe Digitale Kommunalverwaltung aus einer Hand - Fachverfahren

Wie können wir Ihnen helfen?

Abonnieren Sie unseren Newsletter