Da die Bundesregierung dem vorstehend beschrieben Aufruf zur Abschaltung bisher nicht nachgekommen ist, ordnete der BfDI im Februar diesen Jahres die Einstellung des Betriebes der Facebook-Fanpage der Bundesregierung an. Insoweit hat der BfDI der Bundesregierung bis auf weiteres die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der betriebenen Facebook-Fanpage untersagt.
In Reaktion hierauf hat das Bundespresseamt zwischenzeitlich Klage gegen die Anordnung des BfDI vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Der stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung begründet dies mit der Pflicht der Bundesregierung, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu informieren und sich in diesem Rahmen an ihrer tatsächlichen Mediennutzung orientiert. Die Facebook-Fanpage der Bundesregierung darf zunächst bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung weiter betrieben werden. Das Urteil sowie die potenzielle Einlegung von Rechtsmitteln bleiben insofern abzuwarten.



