Weiter zum Inhalt

Ist die Datenweitergabe an Dritte und die Veröffentlichung von Daten zulässig?

Die Weitergabe und/oder Veröffentlichung von personenbezogenen Daten darf nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Zustimmung der Betroffenen bzw. bei Kindern mit Zustimmung der Träger der elterlichen Verantwortung erfolgen. ...

Die Weitergabe und/oder Veröffentlichung von personenbezogenen Daten darf nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Zustimmung der Betroffenen bzw. bei Kindern mit Zustimmung der Träger der elterlichen Verantwortung erfolgen.

Auch die Übermittlung der personenbezogenen Daten an bspw. Grundschulen, übernehmende Kindertagesstätten oder Tagespflegepersonen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern zulässig.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

Letzte Meldungen

|verbesserter Bürgerservice dank OR-Nutzerfeedback im Serviceportal OpenR@thaus
|ITEBO setzt auf innovaphone
|Aktuelle Fälle auch in Kommunen
|Der ITEBO Notfallarbeitsplatz

Wie können wir Ihnen helfen?

Abonnieren Sie unseren Newsletter