Die Weitergabe und/oder Veröffentlichung von personenbezogenen Daten darf nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Zustimmung der Betroffenen bzw. bei Kindern mit Zustimmung der Träger der elterlichen Verantwortung erfolgen.
Auch die Übermittlung der personenbezogenen Daten an bspw. Grundschulen, übernehmende Kindertagesstätten oder Tagespflegepersonen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern zulässig.



