Interne Meldestelle (Hinweisgeberschutz) rechtssicher besetzen
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) sind viele öffentliche Verwaltungen und Organisationen verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten und zu betreiben. Die ITEBO übernimmt diese Aufgabe für Sie – professionell, rechtssicher und mit erfahrenen Ombudspersonen.
Sie profitieren von einer sofort einsatzbereiten Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig Ihre internen Ressourcen entlastet. Eingehende Hinweise werden vertraulich, unabhängig und nach den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. So schaffen Sie Vertrauen für Hinweisgeber und minimieren gleichzeitig organisatorische sowie rechtliche Risiken.
Ihre Ansprechpartner

Geschäftsbereich Vertrieb
Gerald Leitke
- Telefon: 0531 48005-38
- E-Mail: gerald.leitke@itebo.de
- Termin buchen

Servicebereichsleiter Datenschutz und Informationssicherheit
Alexander Fischer
- Telefon: 0541 9631 - 172
- E-Mail: Alexander.Fischer@itebo.de
Technisch integriert und datenschutzkonform umgesetzt
Die gesetzlich vorgeschriebene interne Meldestelle wird durch die ITEBO betrieben und mit zwei qualifizierten Ombudspersonen als Compliance-Case-Manager besetzt. Diese prüfen und bewerten eingehende Meldungen gemäß §§ 17 ff. HinSchG und leiten die erforderlichen Folgemaßnahmen ein.
Der erforderliche Meldekanal nach § 16 HinSchG wird als Modul in das Datenschutz-Management-System ITEBO dataskydd integriert. Besonderer Mehrwert: Hinweisgeber können Meldungen vollständig anonym einreichen und auch die weitere Kommunikation mit der Meldestelle erfolgt auf Wunsch anonym. Dadurch werden sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch hohe Standards hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit erfüllt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Rechtssichere Besetzung Ihrer internen Meldestelle gemäß HinSchG und NHinMeldG
- Zwei unabhängige Ombudspersonen als Compliance-Case-Manager
- Prüfung und Bewertung eingehender Meldungen nach den gesetzlichen Vorgaben
- Einleitung und Begleitung erforderlicher Folgemaßnahmen
- Integration des Meldekanals in das Datenschutz-Management-System ITEBO dataskydd
- Anonyme Abgabe von Hinweisen möglich
- Anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle
- Datenschutzkonforme und vertrauliche Bearbeitung aller Meldungen
- Entlastung Ihrer Organisation durch die Übernahme des operativen Betriebs
