Das Auskunftsrecht ist ein sogenanntes Betroffenenrecht, welches in den geltenden Datenschutzvorschriften geregelt ist. Dieses Recht ermöglicht es betroffenen Personen, vom Verantwortlichen der Datenverarbeitung eine Auskunft darüber zu erhalten, ob dieser personenbezogene Daten der antragstellenden Person verarbeitet. Sofern dies der Fall ist, verpflichtet das Auskunftsrecht den Verantwortlichen der betroffenen Person, auf Anfrage bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Auskunftsrecht schafft damit eine Grundlage dafür, dass betroffene Personen andere Betroffenenrechte - wie das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder das Widerspruchsrecht - überhaupt gezielt geltend machen können.
Form von Auskunftsersuchen
Das Auskunftsrecht ist an keine Form gebunden und bedarf keiner Begründung. Somit können Auskunftsersuchen sowohl mündlich als auch schriftlich oder elektronisch beim Verantwortlichen eingehen. Es ist nicht erforderlich, dass im Rahmen des Auskunftsersuchens durch die antragstellende Person tatsächlich der Begriff „Auskunft“ verwendet noch die gesetzliche Grundlage genannt wird.



