Weiter zum Inhalt

Die Auswahl des richtigen Systems

Die Rechtsprechung schreibt keine elektronische Erfassung vor, sondern lediglich ein verlässliches, objektives sowie leicht zugängliches System zur Erfassung. Bei der Auswahl des Systems sind aus Sicht des Datenschutzes insbesondere folgende Fragen zu stellen:

  • Ist eine Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung möglich?
  • Werden Sicherheitsanforderungen erfüllt?
  • Ist eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung möglich?
    • Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
    • Sind ausreichend technische und organisatorische Maßnahmen getroffen?
    • Besteht ein Drittlandbezug?

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

Letzte Meldungen

|Ein Projekt, zwei IT-Dienstleister – und ein großer Erfolg
|Mit der Connect App von ITEBO UCC intern besser kommunizieren
|verbesserter Bürgerservice dank OR-Nutzerfeedback im Serviceportal OpenR@thaus
|ITEBO setzt auf innovaphone

Wie können wir Ihnen helfen?

Abonnieren Sie unseren Newsletter