Die Rechtsprechung schreibt keine elektronische Erfassung vor, sondern lediglich ein verlässliches, objektives sowie leicht zugängliches System zur Erfassung. Bei der Auswahl des Systems sind aus Sicht des Datenschutzes insbesondere folgende Fragen zu stellen:
- Ist eine Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung möglich?
- Werden Sicherheitsanforderungen erfüllt?
- Ist eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung möglich?
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Sind ausreichend technische und organisatorische Maßnahmen getroffen?
- Besteht ein Drittlandbezug?



