Weiter zum Inhalt

Empfohlene nächste Schritte für Arbeitgeber

Mit dem rechtskräftigen Entscheid stellt das BAG die Arbeitgeber vor eine unbedingt ernstzunehmende Aufgabe, wenn Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen wollen. Wir empfehlen Arbeitgebern daher, bei der Einrichtung von Arbeitszeiterfassungssystemen:

  • Überprüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und ggf. Anpassung oder Aufnahme des Prozesses der Arbeitszeiterfassung.
  • Überprüfung und ggf. Aktualisierung der existierenden Dokumente insbesondere der Datenschutzhinweise für die Mitarbeitenden in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung.
  • Möglicherweise Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei hohem Risiko für die betroffenen Personen (z. B. bei Nutzung der erhobenen Daten zur Überwachung der Mitarbeitenden oder zur Nutzung der erhobenen Daten bei der Beurteilung der Mitarbeitenden).

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

Letzte Meldungen

|Mehr Fälle, mehr Nutzung, mehr Wirkung: So steigern Sie die Fallzahlen in…
|ITEBO bei der Verwaltung vor Ort
|Warum automatisiertes Clientmanagement für Kommunen heute unverzichtbar ist…
|Gemeinsame Portal- und Plattformentwicklung

Wie können wir Ihnen helfen?

Abonnieren Sie unseren Newsletter