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Erhalt einer Abmahnung

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten (haben), finden Sie meistens am Ende des Schreibens ein Vergleichs-Angebot. Durch Zahlung der Schadensersatzforderung sowie der Anwaltskosten wird von weiteren rechtlichen Schritten abgesehen. Trotz der möglicherweise verhältnismäßig überschaubaren Forderungssumme sollte der geforderte Betrag unserer Empfehlung nach nicht ohne eine vorherige juristische Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Forderung gezahlt werden. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob die entsprechende Kanzlei zur Geltendmachung der Forderung / Abmahnung berechtigt ist. Wir empfehlen Ihnen daher die weitere Vorgehensweise durch Ihr Rechtsamt / Ihre Rechtsabteilung /-abteilung und/oder einen spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen. Falls Sie eine missbräuchliche Abmahnung vermuten, können Sie sich zudem an die für die Kanzlei bzw. den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Bitte prüfen Sie, ob im gleichen Schreiben auch Auskunft sowie Löschung der vorhandenen Daten verlangt werden. Diese Begehren sollten nicht unbeantwortet bleiben. Für eine vollständige Auskunftserteilung müssten jedoch durch die Anwaltskanzlei weitere Informationen zur vermeintlich betroffenen Person, z.B. die Meldeadresse oder die genutzte IP-Adresse mitgeteilt werden. Sofern keine rechtliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung der Daten besteht, sollten nach der Auskunftserteilung die entsprechenden Daten gelöscht werden.

 

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