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Informationen zur Impfberechtigung für Bürgerinnen und Bürger

| Outputmanagement

ITEBO unterstützt beim Versand von Infoschreiben an Bürgerinnen und Bürger

Unterschiedliche Impfstoffe sind zugelassen und stehen – wenn auch in begrenzten Dosen – in den Impfzentren zur Verfügung. Nun müssen Bürgerinnen und Bürger, gestaffelt nach Ihrem Alter, über Ihre Berechtigung zur Impfung aufgeklärt werden und über die Möglichkeit der Terminvereinbarung informiert werden.

Die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Barbara Thiel, stellte klar, dass es kein grundsätzliches datenschutzrechtliches Hindernis gibt, auf Meldedaten zurückzugreifen, um Impfinformationen an Bürgerinnen und Bürger zu schicken. (vgl. https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/lfd-niedersachsen-nutzung-der-meldedaten-fur-impfschreiben-ist-moglich-196232.html )

So ist es möglich, die Einladungen direkt durch die Kommunen zu versenden, da die vorgehaltenen Meldedaten für solche Zwecke verwendet werden dürfen. Für die Versendung kann hier auch ein privater Dienstleister eingesetzt werden. Sofern die ITEBO-Unternehmensgruppe als Dienstleister mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages erforderlich.

Als auf kommunale Verwaltung spezialsierter IT-Dienstleister unterstützte die ITEBO-Unternehmensgruppe Verwaltungen bei der „kohortenspezifischen“ Benachrichtigung der Bürgerinnen und Bürger und übernimmt dabei nach Abstimmung folgende Aufgaben:

  1. Ermittlung der berechtigten Bürgerinnen und Bürger nach Altersgruppen
  2. Druck und Versand der Informationsschreiben, ggf. Zusteuerung von Beilagen

Bei Fragen steht Ihnen Herr Leitke gern zur Verfügung.

Gerald Leitke
Geschäftsbereich Vertrieb
0531 48005-38 
leitke@itebo.de

 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

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