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INFOTAG E-TRENDS 2017

| DMS_ECM OpenRathaus

Die Grundgedanken des E-Government-Gesetzes zielen auf den Einsatz elektronischer Informationstechnologien und den schnellen und einfachen Zugang zu Serviceleistungen der Verwaltungen für Bürger und Unternehmen. Welche konkreten Antworten und Lösungen für die Themen E-Vergabe, E-Rechnung, eIDAS, E-Akte und E-Government bereits existieren, erfuhren die Teilnehmer des Infotages „E-Trends 2017“ der ITEBO-Unternehmensgruppe.

Die Grundgedanken des E-Government-Gesetzes zielen auf den Einsatz elektronischer Informationstechnologien und den schnellen und einfachen Zugang zu Serviceleistungen der Verwaltungen für Bürger und Unternehmen. Welche konkreten Antworten und Lösungen für die Themen E-Vergabe, E-Rechnung, eIDAS, E-Akte und E-Government bereits existieren, erfuhren die Teilnehmer des Infotages "E-Trends 2017" der ITEBO-Unternehmensgruppe.

So können vor allem interne Prozesse durch die Einführung der E-Rechnung vereinfacht werden. Im vergangenen Jahr standen die ökonomischen Aspekte und rechtlichen Rahmenbedingungen der E-Rechnung im Fokus, in diesem Jahr benannte Henning Köster, Servicebereich ERP-Systeme (newsystem) bei der ITEBO GmbH, konkrete Umsetzungsschritte. Das große Potential der E-Rechnung erläuterte Köster dabei anhand kleiner, durchdachter Schritte. Vom Eintreffen in der Verwaltung bis hin zur Ablage im Archivsystem können automatisierte Workflows die effiziente, medienbruchfreie Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung sicherstellen.

Dass hinter der Archivierung der E-Rechnung eine E-Akte steht, die auch in anderen Themenfeldern wie beispielsweise Steuern, Bauen, Vollstreckung, Personal oder einer zentralen Schriftgutverwaltung einsetzbar ist, erläuterte Benjamin Schock, Servicebereichsleiter E-Services der ITEBO GmbH. Neben der deutlichen Zeitersparnis bei Such- und Recherchetätigkeiten gehören die automatische, revisionssichere Archivierung, der Zugriffsschutz und die leichtere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu den Vorteilen der E-Akte. Mit der zusammenhängenden Erfassung verfahrensgleicher Vorgänge und der digitalen, strukturierten Ablage von Informationen an zentral verfügbarer Stelle können Verwaltungen sich auf Ihre Kernqualifikationen und die Beratung ihrer Bürger/Unternehmen konzentrieren.

Neben dem Einsatz elektronischer Informationstechnologien liegt der Fokus des E-Government-Gesetzes auch auf dem schnellen und einfachen Zugang zu Serviceleistungen der Verwaltungen für Bürger und Unternehmen. Warum aber auf eine detaillierte Gesetzgebung warten, wenn bereits heute effiziente und digital vollständige Möglichkeiten der Optimierung bestehen? Auch für diese Frage hält die ITEBO-Unternehmensgruppe ein Angebot bereit: OpenR@thaus.

Ein zentrales Bürger- und Unternehmenskonto bildet künftig die Basisinfrastruktur für zukunftsorientiertes E-Government in Verwaltungen. OpenR@thaus definiert diese Infrastruktur und stellt Basisdienste, die für viele Onlineprozesse erforderlich sind, an zentraler Stelle bereit. Mit standardisierten Bezahlverfahren, unterschiedlichen Authentifizierungsmöglichkeiten und einer integrierten Kommunikationsfunktion ermöglicht OpenR@thaus so einen Dialog zwischen Verwaltung und Bürgern/Unternehmen. Aus der kommunikativen Einbahnstraße Internetauftritt - Bürger wird eine Dialogplattform mit zentraler Antragsübersicht und einer webbasierten Oberfläche. E-Government endlich einfach - für Bürger UND Verwaltungen.

Weitere Informationen zu OpenR@thaus und den E-Government Themen der ITEBO-Unternehmeensgruppe erhalten Sie unter OpenR@thaus oder wenden Sie sich an

Vertrieb
ITEBO-Unternehmensgruppe
Telefon 0531 48005-11
E-Mail vertrieb@itebo.de

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Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

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