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Kosten des Auskunftsersuchens

Die Auskunft ist für die antragstellende Person kostenfrei. Alle Maßnahmen und Mitteilungen sind vom Verantwortlichen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Verantwortliche hat somit auch Kopie- und Portokosten zu tragen. Lediglich für den Fall, dass die betroffene Person zusätzliche, als die ohnehin geschuldeten, Kopien beantragt kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

Frist zur Erfüllung von Auskunftsersuchen

Der Verantwortliche hat gemäß der einschlägigen Datenschutzvorschriften die Informationen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung zu stellen. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. In einem solchen Fall unterrichtet der Verantwortliche die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. Ein grundsätzliches Muster zur Unterrichtung über eine solche Fristverlängerung haben wir diesem Newsletter beigefügt.

Insbesondere mit Hinsicht auf die vorgenannten Fristen ist es wichtig, dass der Verantwortliche einen funktionierenden Prozess zum Umgang mit Auskunftsersuchen etabliert hat, welcher allen Beschäftigten bekannt ist. Einen musterhaften Prozess haben wir diesem Newsletter ebenfalls beigefügt.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

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