Gleichwohl empfehlen wir - zur Vermeidung des Risikos eines etwaig auch richterlich festgestellten unrechtmäßigen Betriebs der Facebook-Fanpage - weiterhin, den Betrieb entsprechender Facebook Fanpages zu vermeiden. Sofern Sie die Fanpage indes bis zum Abschluss des anhängigen Gerichtsverfahrens weiter betreiben wollen, empfehlen wir Ihnen zumindest die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
- Prüfen Sie die Notwendigkeit Ihrer Facebook-Fanpage und dokumentieren Sie das Ergebnis umfangreich
- Ziehen Sie in Ihre Bewertung potenzielle Haftungsrisiken (bspw. Bußgeld, Schadensersatz) mit ein
- Führen Sie für Ihre Facebook-Fanpage eine Risikoanalyse inklusive einer Bewertung der Zulässigkeit der Datenübermittlung in die USA durch
- Deaktivieren Sie die Kommentarfunktionen auf Ihrer Facebook-Fanpage
- Hinterlegen Sie Datenschutzhinweise auf Ihrer Facebook-Fanpage
- Vermeiden Sie die Like-Funktion von Facebook auf Ihrer Website
- Überprüfen Sie die Inhalte Ihrer Facebook-Fanpage auf Datenschutzkonformität
Für den Fall, dass Sie (auch weiterhin) eine Facebook-Fanpage betreiben, sollten Sie bitte spätestens nach einer möglichen Aufforderung der Aufsichtsbehörde zur Abschaltung der Facebook-Fanpage oder sobald es ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil mit dem Tenor, dass der Betrieb von Facebook Fanpages nicht wirksam möglich ist, den Betrieb Ihrer Facebook Fanpage einstellen.



