Neben den Datenschutz-Folgenabschätzungen, die auf Grundlage einer individuellen Risikobetrachtung durchgeführt werden, gibt es auch verbindliche Listen der Aufsichtsbehörden, in denen festgelegt wurde, für welche Verarbeitungstätigkeiten zwingend eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorzunehmen ist.
- Muss-Liste für den nicht-öffentlichen Bereich
- Muss-Liste für den öffentlichen Bereich
- Muss-Liste der Evangelischen Kirche Deutschland
- Muss-Liste der Katholische Kirche
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