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Regelmäßige Aufgaben

Daneben gibt es Themen, die zwar nicht täglich, aber regelmäßig auftreten. Der Datenschutzkoordinator bzw. die Datenschutzkoordinatorin leistet Unterstützung bei der Überprüfung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Auch holt er Informationen für den Datenschutzbeauftragten ein, die zur Klärung eines Sachverhalts erforderlich sind.
Der Datenschutzkoordinator bzw. die Datenschutzkoordinatorin unterstützt die Fachbereiche bei Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung, als auch bei der Erfüllung von Informationspflichten. Ebenfalls leistet die Person allgemeine Unterstützung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen der Datenschutzgesetzgebung, sowie bei Verwaltung, Aktualisierung, Pflege und Vorbereitung sonstiger Datenschutzdokumente.

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