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Schöffenwahl – Begriffsklärung

Schöffen wirken als Privatpersonen in unserem Rechtsstaat bei der Rechtsprechung mit. So ist eine höhere Transparenz der Rechtsprechung für die Gesellschaft gegeben und die Bürger bekommen einen Einblick in das Rechtssystem und können selbst aktiv daran mitwirken. In Deutschland gibt es in jeder Wahlperiode 60.000 Schöffen. Diese arbeiten an 753 Strafgerichten, davon 638 Amtsgerichte und 115 Landesgerichte. Es gibt jeweils einen Hauptschöffen und einen Ersatzschöffen. Das Wort des Schöffen wiegt dabei genauso schwer wie das des zuständigen Bundesrichters.

Die Schöffenwahl wird alle 4 Jahre durgeführt. Es werden Schöffen für die nächste Wahlperiode (in diesem Fall von 2024 bis 2028) gewählt.

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