Weiter zum Inhalt

Umsetzung zusätzlich notwendiger Schutzmaßnahmen

| Datenschutz DSB

Im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung wird geprüft, welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenenrechte bereits umgesetzt sind und ob diese im konkreten fall ausreichend sind.

Im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung wird geprüft, welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenenrechte bereits umgesetzt sind und ob diese im konkreten fall ausreichend sind. Entsprechend des Schutzniveaus der verarbeiteten Daten und der Risikoeinschätzung zum Missbrauchspotenzial müssen je nach Notwendigkeit zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.

Um die verarbeiteten Daten entsprechend ihres Schutzbedarfes schützen zu können, ist es erforderlich, die geplanten Systeme oder Softwareinstallationen erst dann mit echten Daten zu nutzen, wenn alle geplanten Maßnahmen umgesetzt und deren Geeignetheit überprüft wurden. Falls sich im laufenden Betrieb herausstellt, dass weitere Daten verarbeitet werden oder möglicherweise ein höherer Schutzbedarf besteht, sollten umgehend weitere Maßnahmen veranlasst werden.

zurück zum Newsletter Datenschutz

weiter zum Beitrag "Dokumentation der Datenschutz-Folgeabschätzung"

Ihre Ansprechpartnerinnen

Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

Letzte Meldungen

|Mehr Fälle, mehr Nutzung, mehr Wirkung: So steigern Sie die Fallzahlen in…
|ITEBO bei der Verwaltung vor Ort
|Warum automatisiertes Clientmanagement für Kommunen heute unverzichtbar ist…
|Gemeinsame Portal- und Plattformentwicklung

Wie können wir Ihnen helfen?

Abonnieren Sie unseren Newsletter