Im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung wird geprüft, welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenenrechte bereits umgesetzt sind und ob diese im konkreten fall ausreichend sind. Entsprechend des Schutzniveaus der verarbeiteten Daten und der Risikoeinschätzung zum Missbrauchspotenzial müssen je nach Notwendigkeit zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
Um die verarbeiteten Daten entsprechend ihres Schutzbedarfes schützen zu können, ist es erforderlich, die geplanten Systeme oder Softwareinstallationen erst dann mit echten Daten zu nutzen, wenn alle geplanten Maßnahmen umgesetzt und deren Geeignetheit überprüft wurden. Falls sich im laufenden Betrieb herausstellt, dass weitere Daten verarbeitet werden oder möglicherweise ein höherer Schutzbedarf besteht, sollten umgehend weitere Maßnahmen veranlasst werden.
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