Der Datenschutzkoordinator bzw. die Datenschutzkoordinatorin trägt keine Verantwortung für die Umsetzung der Datenschutzorganisation.
Er/Sie muss nicht eigenverantwortlich die o.g. Maßnahmen umsetzen. Auch liegt die Verantwortung für eine termingerechte Umsetzung von Maßnahmen nicht beim Datenschutzkoordinator bzw. der Datenschutzkoordinatorin. Auch muss er/sie die Gesetzesgrundlagen der Verarbeitung nicht ermitteln.
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