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Anforderungen und Hürden der DSGVO

| DSB

Aktuelle Veränderungen, die ab 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu beachten sind, standen im Fokus der Infotage "Datenschutz und IT-Sicherheit" in Osnabrück und Braunschweig.

Aktuelle Veränderungen, die ab 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu beachten sind, standen im Fokus der Infotage "Datenschutz und IT-Sicherheit" in Osnabrück und Braunschweig.

Ziel der neuen Verordnung ist die Stärkung und Vereinheitlichung der Datenschutzgesetzgebung innerhalb Europas. Wesentliches Mittel ist dabei die Etablierung eines Datenschutzmanagementsystems mit einem risikobasierten Ansatz. Dabei werden technische und organisatorische Maßnahmen definiert, die je nach Art und Umfang der verarbeiteten Daten umgesetzt werden müssen.

Steffen Weiß, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V., stellte dafür den PDCA-Zyklus vor. Planen, Umsetzen, Kontrollieren und Optimieren sind mit Inkrafttreten der EU-DSGVO Aufgaben, die im stetigen Wechsel und in immer wiederkehrenden Iterationsschleifen durchgeführt werden müssen. Weiß: "Optimierung und Weiterentwicklung sind nicht nur in der IT-Sicherheit notwendig, auch im Bereich Datenschutz müssen öffentliche Verwaltungen aktiv bleiben."

Mit der Datenschutz-Grundverordnung gehen Verantwortlichkeiten bspw. für die Datenschutzfolgeabschätzungen von den Datenschutzbeauftragten auf die Fachabteilungen über und müssen von diesen durchgeführt werden.

Holger Brinkmeyer, Mitarbeiter im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit bei der ITEBO-Unternehmensgruppe, verwies mit Blick auf den Stichtag 25. Mai 2018, dem Startschuss für die EU-Datenschutzgrundverordnung darauf, dass nicht mehr viel Zeit sei und gab Hinweise und Tipps, wie man diese Zeit effektiv nutzen könne. "Insbesondere im Bereich Dokumentation und Information gegenüber den Betroffenen kommt in Zukunft mehr Verantwortung auf die Kommunen zu.", so Brinkmeyer. Darauf gelte es sich bereits vorzubereiten.

Kim Schoen, Servicebereichsleiter Datenschutz und IT-Sicherheit der ITEBO-Unternehmensgruppe, stellte die auf den Webseiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichten Dokumente mit Handlungsempfehlungen und Schritt-für-Schritt Anleitungen einander gegenüber. "Welche Maßnahmen aus den IT-Grundschutzkatalogen eine Kommune umsetzen muss, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Kommune zu erfüllen, muss immer individuell betrachtet werden. Wichtig ist vor allem, dass die Kommunen bereits jetzt mit den ersten Schritten starten.", erläuterte Schoen.

Eine erste Checkliste mit Meilensteinen zur Umsetzung der DSGVO finden Sie hier.

Weitere Informationen zur DSGVO und Unterstützung bei Fragen rund um Datenschutz und IT-Sicherheit erhalten Sie bei:

Kim Schoen
ITEBO GmbH
0541-9631-252
schoen@itebo.de 

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Katharina Hässler

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