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KI-Training mit Daten europäischer Nutzender durch Meta

Wie Ihnen durch vorherige Newsletter und generelle Empfehlungen unsererseits bereits bekannt ist, haben wir grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Meta-Diensten und raten deshalb von der Nutzung dieser Dienste ab. Sollten Sie dennoch Meta-Dienste im Einsatz haben, richtet sich die nachstehende Information, mit dringendem Handlungsbedarf, an Sie.

Das Unternehmen Meta Platforms (Meta) hat am 14. April bekanntgegeben, ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte (beispielsweise Beiträge, Fotos und Kommentare) von EU-Bürgern zu nutzen, um die Künstliche Intelligenz (KI) Meta AI zu trainieren. Hiervon betroffen sind sämtliche Accounts in Europa aller Meta-Dienste wie insbesondere Facebook-, Instagram- und WhatsApp von europäischen Nutzenden über 18 Jahren. Meta weist in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich darauf hin, dass auch personenbezogene Daten von Dritten, betroffen sein können, selbst dann, wenn diese Meta-Dienste nicht selbst nutzen. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn Nutzende Fotos von anderen Personen öffentlich gepostet haben.

Ebenfalls werden alle Interaktionen mit Meta AI, beispielsweise dem Chatbot WhatsApp, für das Training der KI genutzt. Hierbei werden die Daten generell auch für die Entwicklung zukünftiger generativer KI-Modelle verwendet. Deshalb empfehlen wir dringend, insbesondere im Rahmen der Nutzung von WhatsApp, Meta AI nicht zu benutzen. Sobald Sie in WhatsApp mit Meta AI kommunizieren oder Meta AI in einen Gruppenchat einbinden, sind die Teile der Kommunikation mit Meta AI nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit öffentliche Inhalte. Deshalb sollten Sie weder das Eingabefeld von Meta AI nutzen, noch auf den blauen Kreis tippen oder den KI-Assistenten mit "@MetaAI" in einen Gruppenchat einbinden.

Unsere dringende Empfehlung

Zusätzlich sprechen wir die dringende Empfehlung aus, dass Sie verhindern, dass die öffentlichen Inhalte auf Ihren Facebook- und Instagram-Accounts von Meta zu KI-Trainingszwecken verwendet werden, insbesondere dann, wenn Sie öffentliche Inhalte mit personenbezogenen Daten (beispielsweise Personenfotos, Beiträge und Kommentare mit Personenbezug) gepostet haben. Hierzu müssen Sie sehr zeitnah aktiv werden und der Verarbeitung widersprechen. Hintergrund ist, dass nur ein bis zum 26. Mai 2025 eingebrachter Widerspruch volle Wirkung entfalten kann. Ein Widerspruch ist zwar auch nach dem 26. Mai 2025 grundsätzlich jederzeit möglich, doch lässt sich dann nicht mehr rückgängig machen, dass die Daten bereits für das Training der KI verwendet worden sind. Solche Trainingsdaten fließen unwiderruflich in das KI-Modell ein und können nach heutigem Stand der Technik auch nicht mehr aus dem KI-Modell entfernt werden.

Für den Widerspruch können Sie die von Meta zur Verfügung gestellten Widerspruchsformulare nutzen:

Damit Ihnen das Widerspruchsformular angezeigt wird, ist zunächst eine Anmeldung bei Facebook beziehungsweise Instagram erforderlich.

Weitere Informationen von Meta können Sie hier einsehen.

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