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Ab wann ist eine Zustimmung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Cookies nötig?

Einwilligungspflichtig sind alle Verarbeitungen personenbezogener Daten, welche nicht technisch notwendig sind, um den angefragten Dienst auf der Website bereitzustellen. Das können zum Beispiel Online-Kartendienste sein, die einen Standort abfragen, wofür die Daten auch an Dritte weitergegeben werden. Ebenfalls sind Werbe- und Marketingdienste, die durch die gesammelten Daten gezieltere Werbung schalten können, denkbar.
Nicht einwilligungspflichtige Cookies sind technisch notwendig, und somit essentiell für die Bereitstellung des angefragten Dienstes. Auch technisch notwendige Cookies können personenbezogene Daten enthalten. Dies können beispielsweise Zähl-Cookies sein, die eine Überlastung der Website verhindern oder Session-Cookies, die den Inhalt eines Warenkorbs oder den Loginstatus für die Dauer der Sitzung speichern. Persistente Cookies sind in den meisten Fällen nicht technisch notwendig, da die verarbeiteten Daten über die Sitzung hinweg gespeichert werden und somit gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung sprechen. Selbiges gilt für Third Party Cookies, da diese Informationen an Dritte weitergeben.

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