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Fazit zur Verwendung von Cookies

Zusammengefasst müssen Nutzer aufgrund ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend informiert werden, wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und die Verarbeitung auch ablehnen können, bevor diese beginnt. Auch bei der Nutzung von ausschließlich technisch notwendigen Cookies oder anderweitiger Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit rechtlicher Grundlage, sollte zumindest ein Hinweis mit dem Umfang der Verarbeitung bereitgestellt werden. Hintergrund ist, dass gemäß der Transparenz- und Informationspflicht seitens der Anbieter unverzüglich über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in einer leicht zugänglichen Form und einfachen Sprache zu informieren ist.

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