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Warum werden wir mit Cookies konfrontiert?

Spätestens seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird man täglich auf verschiedensten Websites mit einem Cookie-Banner konfrontiert, welches die Zustimmung zur Verarbeitung von technisch nicht notwendigen personenbezogen Daten erfragt.
Cookies sind kleine Dateien, die von einer Website auf dem eigenen Endgerät für die Dauer der Nutzung oder über einen längeren Zeitraum gespeichert werden. Die Aufgabe eines Cookies ist die Identifizierung des Nutzers und Speicherung der zuvor hinterlassenen Daten zu der Website. Dies kann zum Beispiel einem Warenkorb aus einer vorherigen Nutzung entsprechen, um somit das Surfen im Internet zu erleichtern. Bei Cookies wird zwischen persistent, also bleibend, oder Session, also vorübergehend unterschieden, wobei die persistenten Cookies im Gegensatz zu den Session-Cookies über die Sitzung hinaus gespeichert werden. Diese Daten über den Nutzer können beim Anbieter gespeichert werden oder an Drittanbieter weitergegeben werden, wodurch beispielsweise ein wirtschaftliches oder allgemeines Interesse verfolgt werden kann.
Durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dürfen Daten nur auf Basis einer legitimen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Im Fall von Cookies ist die Rechtsgrundlage regelmäßig die Einwilligung des Nutzers im Rahmen des Cookie-Banners oder ein berechtigtes Interesse des Anbieters, welches die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegt. Technisch nicht notwendige Cookies sind in diesem Zusammenhang regelmäßig einwilligungspflichtig. Nicht einwilligungspflichtig sind die sogenannten technisch notwendigen Cookies. Für diese muss eine Einwilligung nicht zwingend erfolgen, jedoch sollte man den Transparenz- und Informationspflichten nachkommen und einen entsprechenden Hinweis über die Cookies bereitstellen.

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Ab wann ist eine Zustimmung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Cookies nötig?

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