In Reaktion auf den Wegfall des „privacy-shield“ haben die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der US Präsident Joe Biden auf politischer Ebene Bestrebungen an den Tag gelegt, um eine dringend notwendige, praktikablere Lösung bezüglich des Datentransfers in die USA zu finden. Hieraus resultierte, dass der US-Präsident im Oktober 2022 ein neues Dekret, die Executive Order 14086, erlassen hat. Inhaltlich soll hierdurch den Kritikpunkten des EuGHs begegnet werden.
Unter anderem wird durch die Executive Order 14086 eine Einschränkung des Zugriffes nationaler Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern vorgenommen. Dabei soll eine Datenerfassung durch US-Geheimdienste nur stattfinden, wenn legitime nationale Sicherheitsziele gefördert werden und der Zugriff verhältnismäßig ist.
Zudem soll ein neuer Rechtsbehelfsmechanismus für EU-Bürger eingeführt werden, damit diese sich gegen widerrechtliche Zugriffe entsprechend wehren können. Ebenfalls wird die Möglichkeit zur Beschwerdeeinreichung eingeräumt; darüber hinaus könnte die Entscheidung vor einem neu geschaffenen Gericht angefochten werden.
Auf der Grundlage dieser neuen Executive Order 14086 plant die EU-Kommission den Erlass eines neuen Angemessenheitsbeschlusses. Hiermit ist voraussichtlich im Frühjahr 2023 zu rechnen.



