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Rechtliche Lage: personenbezogenen Daten per Fax versenden

Deshalb stellt sich die Frage, ob das Kommunikationsmittel Fax heutzutage überhaupt noch datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts sind in der Pflicht, bei der Übermittlung personenbezogener Daten zu gewährleisten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen sind, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Problematisch beim Fax ist diesbezüglich insbesondere, dass der Absender nie mit Sicherheit feststellen kann, welche Technik auf der Seite des Empfängers eingesetzt wird. Deshalb kann der Absender regelmäßig nicht nachvollziehen, ob die Daten verschlüsselt übertragen werden. Der Absender kann eine Verschlüsselung auch technisch nicht erzwingen. In der Schlussfolgerung führt dies regelmäßig dazu, dass Faxe unverschlüsselt über das Internet versandt werden. In solchen Fällen könnten diese von Unbefugten abgefangen und eingesehen oder manipuliert werden. Fax-Dienste enthalten demnach grundsätzlich keine ausreichenden Schutzmaßnahmen auf beiden Seiten, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

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