In Kindertagesstätten werden regelmäßig Daten, die weit über Geburtsdatum und Name/Anschrift hinausgehen, erhoben. Dazu zählen bspw. Angaben zur persönlichen, sozialen und körperlichen Entwicklung, sowie Wertungen dieser Entwicklung und Foto- oder Videoaufnahmen. Auch die Daten der Eltern (Name/Anschrift, Einkommen, Sorgerechtsverhältnisse u.a.) werden im Rahmen der Kindesbetreuung erhoben und verarbeitet.
Nicht alle erhobenen Daten sind zur Aufgabenerfüllung (Erziehung, Bildung und Betreuung von Kinder, Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder §2) zwingend erforderlich. Sollen dennoch Daten erhoben werden, ist vorab eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Diese Einwilligung sollte im Idealfall schriftlich vorliegen, um im Zweifelsfall einen Nachweis über die Zustimmung erbringen zu können. Wichtig: den Erziehungsberechtigten und dem Kind darf bei Verweigerung oder Zustimmung kein Vor- bzw. Nachteil entstehen. So muss es bspw. möglich sein, in die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen nicht einzuwilligen oder eine erteilte Zustimmung wieder zurückzuziehen.
Werden in einem Formular Pflichtangaben und freiwillige Angaben gemeinsam erhoben, sollte eine Unterscheidung anhand einer eindeutigen Kennzeichnung möglich sein.
Eine Einwilligungserklärung sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten:
- Benennung der verantwortlichen Stelle, wenn möglich mit einer Kontaktadresse
- Auflistung der verarbeiteten Daten, des Verarbeitungszwecks und eventueller Empfänger
- Hinweis auf die Freiwilligkeit
- Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerrufes und dessen Folgen
Diese Angaben sind in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung zu stellen und dürfen keine missbräuchlichen Klauseln beinhalten.



